Werden Leistungen zwischen zwei aktiven landwirtschaftlichen Betrieben erbracht, sprechen wir von überbetrieblichem Leistungsaustausch.
Für die Erbringung von überbetrieblichem Leistungsaustausch gelten mehrere Voraussetzungen.
Grundsätzlich wird zwischen sozialer Betriebs- und Haushaltshilfe, wirtschaftlicher Betriebshilfe und Nachbarschaftshilfe (ausschließlich
unentgeltliche Hilfe zwischen aktiven land-/forstwirtschaftlichen Betrieben) unterschieden.