Vor der ersten Düngung von Ackerland und Grünland muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf des Pflanzenbestands, der auf der Fläche steht/stehen wird, ermittelt werden. Diese Düngebedarfsermittlung muss für jede Kultur und für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit schriftlich durchgeführt werden.
Die Düngebedarfsermittlung muss schriftlich nach einem vorgegebenen Schema erfolgen. Der Stickstoffdüngebedarf ist die Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt. Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt und darf nicht überschritten werden. Der Bedarf kann auf Teilgaben aufgeteilt werden, wobei der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme (Summe der Teilgaben) grundsätzlich nicht überschritten werden darf.
Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen.