Die „Düngebedarfsermittlung Acker“ (ohne mehrschnittigem Feldfutterbau) erfolgt für Hauptfrüchte (Frucht im Mehrfachantrag).
Für die Berechnung ist ein Nmin Wert notwendig. Dieser kann durch eigene Untersuchungen gemessen, über die N-Simulation simuliert oder den Veröffentlichungen im Wochenblatt oder Internet entnommen werden (Vorgaben Rote Gebiete beachten!).
Im Gegensatz zur Stickstoffdüngung muss bei Phosphat nicht jeder Frucht zeitnah die Düngemenge gegeben werden, die sie entzieht. Es ist ausreichend, die Nährstoffabfuhr über die Fruchtfolge zu ersetzen. Die Düngebedarfsermittlung für Phosphat kann deshalb über eine Fruchtfolge von maximal 3 Jahren erfolgen.
Zweitfrucht
Eine „Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht“ erfolgt z. B. für Winterroggen vor Silomais oder Weidelgras nach Wintergerste. Zweitfrüchte sind Kulturen, die vor dem 01.08. gesät und bis 31.12.
geerntet werden oder im Herbst gesäte Kulturen, deren Ernte im darauffolgenden Frühjahr stattfindet.
Für die Berechnung ist ein Nmin Wert notwendig. Dieser kann durch eigene Untersuchungen gemessen oder den Veröffentlichungen im Internet entnommen werden.
Zwischenfrucht
Für eine Zwischenfrucht ist die Ermittlung des Düngebedarfs nicht vorgeschrieben. Sie ist aber bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung mit dem LfL-Programm zu empfehlen. Denn nur so zeigt die Kalkulation in der Betriebsübersicht die Kenngrößen und die geplanten mineralischen und organischen Düngemengen korrekt an.
Grünland
Die Düngebedarfsermittlung für Dauergrünland gilt für Dauergrünlandflächen (DG-Status). Bei dieser Bedarfsermittlung ist kein Nmin nötig.
Mehrschnittiger Feldfutterbau
Mehrschnittiger Feldfutterbau ist der ein-, über- oder mehrjährige Anbau von Feldfutter auf Ackerflächen, der mehr als einmal im Jahr geschnitten wird (AL-Status). Bei dieser Bedarfsermittlung
ist kein Nmin nötig.
Wird Feldfutter als Zweitfrucht (Saat vor 01.08. und Ernte bis 31.12. oder Saat im Herbst und Ernte im Frühjahr) angebaut, ist die „Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht“ nötig.
Das „Excel-Programm zur Berechnung der Düngebedarfsermittlung für Trauben, Heil- und Gewürzpflanzen und sonstige Ackerkulturen“ ermöglicht die Berechnung des Düngebedarfs dieser Kulturen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/index.php.
Gemüse
Betriebe mit mehr als 2 Hektar Gemüse und Erdbeeren sind zu einer schriftlichen Stickstoffdüngebedarfsermittlung verpflichtet.
Für geschlossene oder bodenunabhängige Kulturverfahren gilt die DüV nicht.
Bei Gewächshauskulturen im gewachsenen Boden gilt sie ebenfalls nicht, wenn durch eine gesteuerte Wasserzufuhr auf Basis von Bodenfeuchte- oder Einstrahlungsmessungen eine Auswaschung von
Nährstoffen verhindert wird.
Bei Fragen zur Düngebedarfsermittlung Gemüse wenden Sie sich bitte an Ihren Erzeugerring oder an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Trauben
Bei Fragen zur Düngebedarfsermittlung bei Trauben wenden Sie sich bitte an den Weinbauring Franken e.V. oder an das Institut für Weinbau und Önologie an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Kitzingen.
Heil- und Gewürzpflanzen
Die Feldkulturen der Arznei-, Tee-, Gewürz- und Kosmetikpflanzen (kurz: Arznei- und Gewürzpflanzen) müssen wie alle anderen Feldfrüchte gedüngt werden. Die Düngung entsprechend des Bedarfs und des Entzugs der Pflanzen entspricht der bisherigen guten fachlichen Praxis. Die Kulturen der Arznei- und Gewürzpflanzen werden in Bayern den Ackerkulturen zugeordnet. Für die Düngebedarfsermittlung dieser Kulturen stehen die erforderlichen Basisdaten und ein Excelprogramm zur Verfügung.