Stickstoff-Wirkung bei der DBE

Der Stickstoff von organischen Düngemitteln besteht aus zwei Fraktionen: eine davon ist in der organischen Substanz gebunden, die andere liegt als leicht verfügbares Ammonium-Ion (NH4+) vor. Dabei besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem C/N-Verhältnis und der N-Verfügbarkeit. Dünger mit einem engen C/N-Verhältnis (Gülle, Jauche, Biogasgärreste) weisen eine wesentlich schnellere Stickstoffverfügbarkeit auf als Dünger mit einem weiten C/N-Verhältnis (Kompost, Stallmist).


Mindestwirksamkeit

Für die Verfügbarkeit des Stickstoffs im Anwendungsjahr gibt die Düngeverordnung Mindestwerte vor, mit denen auch in der Düngebedarfsermittlung gerechnet werden muss.

 

Verglichen mit den bisherigen Werten erhöht die DÜV 2020 die Mindestwirksamkeiten für Rinder- und Schweinegülle, sowie für flüssige Biogasgärrückstände, auf Ackerland um 10 %. Ab 2025 gelten diese höheren Werte auch für Grünland.
Wird bei Untersuchungen festgestellt, dass der Ammoniumanteil des Düngers die in der DÜV angegebenen Werte überschreitet, muss der Ammoniumanteil in % vom Gesamt-N als Mindestwirksamkeit verwendet werden.


Organische Düngung zur Kultur

Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens
- bei mineralischen Düngemitteln die darin enthaltenen Stickstoffmengen in voller Höhe,
- bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die nach Düngeverordnung vorgegebenen Mindestwirksamkeitswerte anzusetzen.
Mit Inkrafttreten der DÜV 2020 dürfen Aufbringverluste bei der Applikation flüssiger organischer Düngemittel nicht mehr abgezogen werden.  


Kompost

Damit von Kompost gesprochen werden kann, muss ein Kompostierungsprozess (Abbauprozess mit Prozesstemperatur) durchlaufen worden sein.

Komposte entstehen aus der aeroben Behandlung von Stoffen, die nach der Düngemittelverordnung und der Bioabfallverordnung als Ausgangsstoffe für organische Düngemittel zugelassen sind. Neben der aeroben Behandlung müssen die Stoffe einer hygienisierenden und stabilisierenden Behandlung unterzogen werden. Je nach Material sind dafür unterschiedliche Rotteverfahren und –zeiten notwendig. Grundsätzlich muss eine deutliche Umwandlung aller Komponenten erkennbar sein.
BioAbfV definiert Kompost wie folgt: Im Verlauf der aeroben hygienisierenden Behandlung muss eine Temperatur von mindestens 55 °C über einen möglichst zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen, von 60 °C über sechs Tage oder von 65 °C über drei Tage auf das gesamte Rottematerial einwirken. Wirtschaftsdünger bleiben auch nach aerober Behandlung Wirtschaftsdünger (gem. Düngegesetz) und werden nicht zu Kompost im Sinne der Düngeverordnung.
Der feste separierte Anteil von Biogasgärrest ist kein Kompost. Es gelten immer die Regelungen für Wirtschaftsdünger-Komposterzeugung durch Carbonisierung: Das ist keine Komposterzeugung.
Der Nährstoffgehalt von im eigenen Betrieb hergestelltem Kompost muss durch eine Untersuchung ermittelt werden. Frisches Gras und Klärschlammkompost zählen nach der Düngeverordnung nicht offiziell zu Kompost.
Wirtschaftsdünger bleiben auch nach aerober Behandlung Wirtschaftsdünger (gem. Düngegesetz) und werden nicht zu Kompost. 


verfügbare Stickstoff-Menge im Boden (Nmin)

Die Düngeverordnung schreibt für Ackerland (ohne mehrschnittigen Feldfutterbau) eine Berücksichtigung des im Boden verfügbaren Stickstoffs vor. Die Feststellung erfolgt über die Nmin-Methode. Sie informiert über Menge und Verteilung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs (Nitrat und Ammonium) im Wurzelraum (0 - 60 bzw. 0 - 90 cm). Dazu können auf den eigenen Flächen repräsentative Proben gezogen und untersucht werden. Alternativ sind Untersuchungsergebnisse vergleichbarer Standorte heranzuziehen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht jährlich für verschiedene Kulturarten und Standorte im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Erzeugerringrundschreiben sowie im Internet unter www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php Nmin-Gehalte bayerischer Böden im Frühjahr.
Im zeitigen Frühjahr liegen jedoch oftmals noch keine aktuellen Nmin-Ergebnisse für Wintergetreide vor. Die LfL wird Ende Januar jeden Jahres einen vorläufigen Nmin-Wert für die Planung bekannt geben, damit eine erste frühe Teilgabe ausgebracht werden kann. Sollte der tatsächliche Nmin-Wert in der Folge jedoch um mehr als 10 kg N/ha abweichen, muss die Düngebedarfsermittlung angepasst werden.
Die EUF-Methode zur Bestimmung des Boden-Stickstoff-Gehalts ist für Ackerflächen ebenfalls uneingeschränkt zugelassen.